Die primäre Freude über einen Käufer für Haus oder Wohnung ist selbstredend vorübergehend gerechtfertigt. Dennoch ist diese Tatsache – selbst kurz vor dem Notartermin – noch nicht mit dem Vollzug des Immobilienverkaufs gleichzusetzen. Der Sicherheit dient in dieser Verkaufsphase die legitime Forderung einer über die Zahlungsfähigkeit Auskunft gebende Finanzierungsbestätigung des potentiellen Kaufinteressenten. Im Folgenden Informationen darüber, welche Vorteile eine Finanzierungsbestätigung noch mit sich bringt, worauf als Immobilienverkäufer zu achten ist und welche Bedeutung ein sogenannter Eigenkapitalnachweis trägt.
- Relevanz einer Finanzierungsbestätigung
- Verbindlichkeit einer Finanzierungsbestätigung
- Was ist ein Eigenkapitalnachweis?
- Zeitpunkt der Forderung nach einer Finanzierungsbestätigung
Relevanz einer Finanzierungsbestätigung
Das Szenario einer zwangsläufigen Rückabwicklung des zum Zwecke des Immobilienverkaufs unterschriebenen Kaufvertrags aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des designierten Käufers liefert eine ausreichende Begründung für das Einholen einer Finanzierungsbestätigung. Eine solche Rückabwicklung vergeudet Zeit und Geld gleichermaßen. Zu allem Überfluss hat der Prozess des Haus- bzw. Wohnungsverkaufs und die Suche nach Kaufinteressenten mitunter von vorne zu beginnen. Einbußen in der Seriosität des Angebotes schmälern darüber hinaus den Verkaufspreis.
Dieses Risiko kann mit einer Finanzierungsbestätigung zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber immerhin minimiert werden. Eine Finanzierungsbestätigung – verbindlich oder unverbindlich – zeugt immerhin von einer intensiven Auseinandersetzung über die Finanzierung der Immobilie des Kaufinteressenten mit seiner Bank. Die Bestätigung der Zahlungsfähigkeit und die Zusicherung der Kreditvergabe durch die Bank gilt explizit bei einem hohen Maß an Fremdkapital als empfehlenswert.
Verbindlichkeit einer Finanzierungsbestätigung
Per Definition entspricht eine Finanzierungsbestätigung einer schriftlichen Erklärung der Bank des Kaufinteressenten über die Gewährleistung der Finanzierung einer Immobilie. Üblicherweise stellen Banken für die Finanzierungsbestätigung eigene für ihre Kunden verwendeten Muster bereit. Allgemeingültige Muster existieren aufgrund ihrer Formlosigkeit nicht.
Die Bestimmung über das Maß der Verbindlichkeit der Formulierung der Finanzierungsbestätigung obliegt dabei dem Immobilienverkäufer. Eine unverbindliche Bestätigung der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist ebenso möglich wie eine verbindliche Zusage der Bank über die tatsächliche Übernahme der Kreditvergabe. Eine das Wort „verbindlich“ beinhaltende, auch als „unwiderruflich“ geltende, Finanzierungsbestätigung ermöglicht dem Verkäufer, allem voran bei einem hohen Anteil an Fremdkapital, die größte Sicherheit.
Wichtig: Auch eine vermeintlich verbindliche Finanzierungsbestätigung einer Bank gilt nicht als einem faktischen Darlehensvertrag ebenbürtig. Mittels der in einer herkömmlichen Finanzierungsbestätigung Formulierung eines „banküblichen Vorbehalts“ behält sich die Bank den Rückzug der Finanzierung weiterhin vor. Der Eintritt einer solchen Situation gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich: Ein Käufer durchläuft spätestens zum Zweck der Finanzierungsbestätigung einer rigiden Prüfung der Bank.
Tipp: Im Falle der im Verkaufsprozess verhältnismäßig späten Vorlage einer Finanzierungsbestätigung durch den Kaufinteressent empfiehlt sich das Bestehen auf eine Teilanzahlung von etwa 5 bis 20 % des Verkaufspreises. Ausschließlich hierdurch erfolgt dem Verkäufer gegenüber die Gewährleistung, dass im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht dieser die Kosten zu tragen hat.
Was ist ein Eigenkapitalnachweis?
Während eine Finanzierungsbestätigung hauptsächlich der Bescheinigung des vom Käufer eingebrachten Fremdkapitals dient, verrät der Eigenkapitalnachweis, ob und in welchem Umfang dem Käufer eigene Mittel für den Immobilienkauf zur Verfügung stehen. Ein Eigenkapitalnachweis gestaltet sich entsprechend in Abhängigkeit von den Mitteln des Käufers in verschiedenerlei Ausprägungen, bspw. in Form von Konto- oder Depotauszügen. Von Bedeutung ist allem voran die Authentizität und Originalität der Papiere von Banken und anderen Finanzierungsinstitutionen. Als problematisch können Auszüge-Screenshots oder eine vom Käufer selbst erstellte Übersicht angesehen werden.
Wann die Finanzierungsbestätigung fordern?
Um das Vorliegen der Dokumente spätestens beim Notartermin sicherzustellen, ergibt die Forderung einer Finanzierungsbestätigung oder eines Eigenkapitalnachweis entsprechend vor dem Notartermin Sinn. Um die Motivation hierfür noch einmal in Erinnerung zu rufen: Eine womögliche Rückabwicklung des Kaufvertrags in erster Linie für den Immobilienverkäufer Unannehmlichkeiten. Diesem Risiko kann mit dem Erhalt einer Finanzierungsbestätigung zumindest risikomindernd begegnet werden. Eine dem Kaufinteressenten eingeräumte Frist von zwei Wochen genügt hierbei in der Regel, um das Einholen einer Finanzierungsbestätigung von der Bank zu ermöglichen. Die legitime Prüfung der zu finanzierenden Immobilie durch die Bank des Käufers macht im Zuge dessen die Bereitstellung sämtlicher Objektunterlagen notwendig. Diese umfassen bspw. den Grundbuchauszug, Fotos, das Exposé usw. Bei Kooperation mit einem Makler übernimmt dieser die Verantwortung für das dem Kaufinteressenten Verfügbarmachen aller nötigen Unterlagen zur Einholung einer Finanzierungsbestätigung.
Tipp: Kaufinteressenten mit Hauptwohnsitz im Ausland sollten möglichst frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass noch vor dem Notartermin die Eröffnung eines deutschen Bankkontos vonnöten ist. Eine Beratung über die Details zum Ablauf durch den Notar beugt unnötigen Verzögerungen vor und kann diese vermeiden.
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